Mit diesem Urteil ist eine weitreichende
Entscheidung getroffen, die dazu beiträgt, die Frage ins Bewusstsein zu rücken,
ob Religionszugehörigkeit von der Herkunft abhängt oder eine individuelle
Entscheidung ist. Die Beschneidung als irreversibler körperlicher Eingriff
steht eher der Transparenz und Individualität der Religionszugehörigkeit entgegen.
Es wäre demnächst generell zu fragen, ob Eltern überhaupt ihren Kindern ihre
eigene Religionszugehörigkeit bei der
Geburt aufprägen können oder ob die Mitgliedschaft in einer
Religionsgemeinschaft nicht ohnehin erst mit der Religionsmündigkeit möglich
sein sollte. Da wir uns mittlerweile wieder daran gewöhnt haben, die
Bevölkerung nach Religionsgruppen einzuteilen, obwohl tatsächliche
Religionsüberzeugungen oder gar deren Ausübung nur für einen kleinen
Bevölkerungsteil überhaupt eine wichtige Rolle spielt, ist dies allemal ein
Lichtblick auf dem Weg zu einer wirklich offenen Gesellschaft.* Denn es macht
einen Unterschied, ob die Religionszugehörigkeit als ein Schicksal begriffen
wird, das man sein Leben lang trägt, unabhängig von seiner eigenen Überzeugung
oder ob es sich um eine individuelle Überzeugung handelt, die eigentlich auch
niemanden sonst etwas angehen muss, weder die Familie noch den Staat. Die
Festlegung auf eine Religionszugehörigkeit von Geburt an, fördert außerdem die
Ghettoisierung.
Zur Offenheit einer Gesellschaft gehört eben nicht nur, dass verschiedene Bekenntnisse ungehindert nebeneinander existieren, sondern auch, dass die Gemeinschaften so durchlässig wie möglich sind und nicht definitiv voneinander separiert sind. Daher wiegt es im Hinblick auf die Religionsfreiheit höher, dass es so einfach wie möglich ist, seine Überzeugung selbst zu wählen, auch gegen die Tradition der Familie, als dass man mit der Berufung auf Religionsfreiheit Handlungen vornehmen kann, die sonst nicht zulässig wären. Denn dies ist bekanntlich ohnehin ausgeschlossen. So wie in dem Fall einer Splittergruppe von evangelikalen Fundamentalisten, die sich auch nicht auf Religionsfreiheit berufen kann, wenn sie die Prügelstrafe für geboten hält, die darin übrigens die volle Solidarität der „politisch Inkorrekten“ bekam. Also gilt dies folgerichtig auch für medizinisch nicht notwendige chirurgische Eingriffe ohne Zustimmung des Betroffenen.
Zur Offenheit einer Gesellschaft gehört eben nicht nur, dass verschiedene Bekenntnisse ungehindert nebeneinander existieren, sondern auch, dass die Gemeinschaften so durchlässig wie möglich sind und nicht definitiv voneinander separiert sind. Daher wiegt es im Hinblick auf die Religionsfreiheit höher, dass es so einfach wie möglich ist, seine Überzeugung selbst zu wählen, auch gegen die Tradition der Familie, als dass man mit der Berufung auf Religionsfreiheit Handlungen vornehmen kann, die sonst nicht zulässig wären. Denn dies ist bekanntlich ohnehin ausgeschlossen. So wie in dem Fall einer Splittergruppe von evangelikalen Fundamentalisten, die sich auch nicht auf Religionsfreiheit berufen kann, wenn sie die Prügelstrafe für geboten hält, die darin übrigens die volle Solidarität der „politisch Inkorrekten“ bekam. Also gilt dies folgerichtig auch für medizinisch nicht notwendige chirurgische Eingriffe ohne Zustimmung des Betroffenen.
Es müsste darüber nachgedacht werden, ob es generell unzulässig sein
sollte, von Geburt an einer Religionsgemeinschaft
anzugehören und stattdessen erst ein im religionsmündigen Alter selbst
erklärter Eintritt und Bekenntnisakt die
Mitgliedschaft konstituiert. Die Praxis der Säuglingstaufe wäre davon
gar nicht mal berührt. Es gibt christliche Kirchen wie die Methodisten und die anthroposophische Christengemeinschaft, bei denen zwar die Taufe an Säuglingen geübt
wird, aber dadurch noch keine Mitgliedschaft zustande kommt.
Da die Beschneidung aber eine irreversible körperliche Prägung ist,
handelt es sich hierbei viel mehr noch als bei der christlichen Taufe um eine
Festlegung auf Lebenszeit. Insofern ist es längst überfällig, darüber zu
sprechen, ob es zulässig ist, so sehr in die Persönlichkeit eines Kindes
einzugreifen. Noch ganz abgesehen vom
Aspekt der religiösen Festlegung müsste auch ohne Tabu über die Möglichkeit
psychischer Traumatisierung durch einen solchen Eingriff gesprochen werden: http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/psychologische-aspekte-der-beschneidung/beschneidung-und-psychischer-schaden.html
Eine solche Traumatisierung könnte unbewusst für eine stärkere Bindung an die
Religion der Väter sorgen. Es hängt ganz offensichtlich mit der Beschneidung
zusammen, dass im Judentum und Islam die Zughörigkeit vielmehr als im
Christentum als allein aufgrund der Herkunft und lebenslang gegeben gesehen
wird, sowohl von ihren Vertretern selbst als auch von der Gesellschaft, die
ohne sich selbst und die Betroffenen zu fragen, jeden Nachkommen eines Juden
oder Muslimen wieder als solchen identifiziert und damit überwiegend unbewusst
eine entsprechende Ghettobildung fördert. Daher greift es viel zu kurz, wenn
jetzt argumentiert wird, das Kind hätte, wenn es einmal erwachsen geworden ist
immer noch die Möglichkeit seine Religion zu verlassen und werde auch durch die
Beschneidung nicht daran gehindert. Man sollte die psychologische Wirksamkeit
eines so einschneidenden Zeichens wie der Beschneidung nicht unterschätzen. Es
ist eben kein Zufall, dass nach wie vor viele Menschen sich allein aufgrund der
Herkunft auch selbst definitiv als Juden oder Muslime bezeichnen, auch wenn sie
Atheisten sind.
Außerdem muss man sich klarmachen, dass ein „Austritt“ aus dem Judentum
oder dem Islam bisher faktisch nur möglich ist, wenn man offiziell einer
anderen Religion beitritt. Sonst bleibt man sowohl in der Statistik als auch im
Ansehen der Öffentlichkeit ein Jude bzw. Moslem. Eine Mitgliedschaft in einer
Gemeinde ist dafür nicht erforderlich. Bezüglich des Christentums verhält es
sich eben genau umgekehrt, dass man für die Statistik nur dann ein Christ ist,
wenn man auch einer bekannten Kirche angehört.
Daher ist der beste Weg die Offenheit der Gesellschaft zu schützen, ohne
diese Offenheit dabei aufzuheben, derjenige die Kinder vor der Weltanschauung
ihrer Eltern und gegebenenfalls deren physischen Konsequenzen zu schützen. Denn
Erwachsene müssen in einer offenen Gesellschaft die Möglichkeit haben ihre
Anschauungen, auch wenn es sich um geschlossene Systeme handelt, die als solche
nicht freiheitlich sind, zu vertreten und zu propagieren, solange keine
handfesten Bestrebungen vorhanden sind anderen die eigenen Anschauungen und
Lebenskonzepte aufzuzwingen. Gerade die Kinder bedürfen nun aber eines
besonderen Schutzes vor weltanschaulicher Vereinnahmung, da sie noch nicht die
Möglichkeit haben zu wählen. Es müsste ihnen aber so einfach wie möglich sein,
trotz des elterlichen Erziehungsrechtes selbst zu entscheiden, ob sie dem Weg
ihrer Eltern folgen oder einen anderen gehen wollen.
*Exkurs: Ich habe den Terminus der
offenen Gesellschaft gebraucht und davon gesprochen, dass sie durch eine
zunächst so intolerante Maßnahme geschützt wird. Dies ist natürlich zunächst
mal ein Widerspruch. Dieser beruht aber in dem grundsätzlichen Dilemma, dass
die Freiheit des einen aufhört, wo die des anderen sonst massiver beeinträchtig
wäre. Ich kann zeigen, dass mein Konzept, aus dem heraus ich das Beschneidungsverbot
begrüße, der die größtmögliche Offenheit gewährleistet: Nach meinem Verständnis
ist eine Gesellschaft nur offen, wenn sie ihren Mitgliedern die Möglichkeit
lässt jede Anschauung zu vertreten und sich auch offen dazu zu bekennen, auch
wenn es sich um sehr geschlossene Denksysteme handelt. Nur handfeste
Bestrebungen die eigene Überzeugung anderen aufzuzwingen müssen unterbunden
werden. Nun gibt es aber besonders in Deutschland die Tendenz, aus einer
Haltung den Anfängen wehren zu müssen, Feinde der offenen Gesellschaft
auszumachen und diese nur aufgrund der Gesinnung nicht nur diskursiv, sondern
auch mit rechtlichen oder gar
rechtswidrigen Zwangsmitteln zu bekämpfen. Dies zeigt sich erstens in der
Existenz einer Verfassungsschutzbehörde und staatlich geförderter Aufklärung
über verfassungsfeindliche Umtriebe, was in westlichen Demokratien sonst nicht
üblich ist, zweitens in der öffentlich geförderten Hysterie gegen religiöse
Sondergruppen (siehe meinen Artikel Die Inquisition der Gegenwart und ihre Doppelmoral), drittens im „Kampf
gegen rechts“, wie er vom linken Rand heraus vorgeblich im Interesse von
Freiheit und Demokratie allgemein geführt wird (besonders auf die Spitze
getrieben von Sabine Schiffer mit ihrem Instiut für Medienverantworutng)und viertens in dem Kampf der rechtspopulistischen
und neokonservativen Kreise gegen alle, die aus ihrer Sicht Feinde der offenen
Gesellschaft sind. Das ist besonders auffällig, weil diese Leute sich oft
direkt auf Karl Poppers Theorie der offenen Gesellschaft berufen (ob berechtigt
oder nicht, ist eine andere Frage.). So gibt es eine Plattform die sich Freunde der offenen Gesellschaft nennt
und sich anscheinend dem Kampf gegen alle, die nicht so denken wie sie
verschrieben hat. Dort steht wie auch bei PI
und Achse des Guten alles unter dem
allgemeinen Mantra der heutigen
rechtspopulistischen Bewegung: „Israel gut, Islam böse“. Es fällt bei dieser
Bewegung auf, dass sie in der Auswahl der Feinde der offenen Gesellschaft
ähnlich selektiv sind wie ihre Kontrahenten. Sie sehen das, was sie für offene
Gesellschaft halten, durch den Islam und den Marxismus (und alles was sie dafür
halten) bedroht, aber nie etwa durch den Katholizismus oder die jüdische
Orthodoxie, obwohl es sich hierbei um ebenso geschlossene Systeme handelt, die,
wenn sie die Macht dazu hatten, kurzen Prozess mit ihren Gegnern machten. In
besonders perfider und dafür ehrlichster Form vertritt diese Anschauung ein
gewisser Manfred Kleine-Hartlage,
der die offene Gesellschaft praktisch durch die emanzipatorische und
universalistische Moderne als solche, also ihre eigentliche Grundlage, bedroht
sieht. Man sieht also, dass solche Konzepte von offener Gesellschaft das genaue
Gegenteil einer solchen sind. Unter der Herrschaft solcher „Freunde der offenen
Gesellschaft“ wäre kein abweichender Gedanke möglich. Erlaubt wäre es nur, das
Bekenntnis zur offenen Gesellschaft tautologisch als Mantra vor sich her zu
tragen. Es ist also offensichtlich, dass es problematisch ist, bestimmte
Gruppen von vornherein zu Feinden der offenen Gesellschaft zu erklären, weil
dieses Konzept sich selbst zu einer totalitären Ideologie entwickeln würde. Die
Lösung kann also nur in der größtmöglichen Transparenz der Religionen und
Ideologien liegen, so dass verhindert wird, dass eine Gruppierung ihre
Anschauung sich denen aufdrängt, die sich nicht von sich aus zu ihr hingezogen
fühlen.
Auferstehung
AntwortenLöschen1. Jeder, der den Erkenntnisprozess der Auferstehung noch nicht durchlaufen hat, ist religiös, unabhängig von "Glaube" (Cargo-Kult) oder "Unglaube" (Ignoranz).
2. Alle religiösen Menschen sind wahnsinnig.
3. Der Wahnsinn ist in der Regel umso größer, je höher die "gesellschaftliche Position"; insbesondere Politiker und so genannte "Geistliche" sind komplett unzurechnungsfähig.
http://www.juengstes-gericht.net