Samstag, 30. Juni 2012

Warum das Beschneidungsverbot ein Fortschritt im Sinne individueller Freiheit ist


Mit diesem Urteil ist eine weitreichende Entscheidung getroffen, die dazu beiträgt, die Frage ins Bewusstsein zu rücken, ob Religionszugehörigkeit von der Herkunft abhängt oder eine individuelle Entscheidung ist. Die Beschneidung als irreversibler körperlicher Eingriff steht eher der Transparenz und Individualität der Religionszugehörigkeit entgegen. Es wäre demnächst generell zu fragen, ob Eltern überhaupt ihren Kindern ihre eigene Religionszugehörigkeit  bei der Geburt aufprägen können oder ob die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft nicht ohnehin erst mit der Religionsmündigkeit möglich sein sollte. Da wir uns mittlerweile wieder daran gewöhnt haben, die Bevölkerung nach Religionsgruppen einzuteilen, obwohl tatsächliche Religionsüberzeugungen oder gar deren Ausübung nur für einen kleinen Bevölkerungsteil überhaupt eine wichtige Rolle spielt, ist dies allemal ein Lichtblick auf dem Weg zu einer wirklich offenen Gesellschaft.* Denn es macht einen Unterschied, ob die Religionszugehörigkeit als ein Schicksal begriffen wird, das man sein Leben lang trägt, unabhängig von seiner eigenen Überzeugung oder ob es sich um eine individuelle Überzeugung handelt, die eigentlich auch niemanden sonst etwas angehen muss, weder die Familie noch den Staat. Die Festlegung auf eine Religionszugehörigkeit von Geburt an, fördert außerdem die Ghettoisierung.
Zur Offenheit einer Gesellschaft gehört eben nicht nur, dass verschiedene Bekenntnisse ungehindert nebeneinander existieren, sondern auch, dass die Gemeinschaften so durchlässig wie möglich sind und nicht definitiv voneinander separiert sind.  Daher wiegt es im Hinblick auf die Religionsfreiheit höher, dass es so einfach wie möglich ist, seine Überzeugung selbst zu wählen, auch gegen die Tradition der Familie, als dass man mit der Berufung auf Religionsfreiheit Handlungen vornehmen kann, die sonst nicht zulässig wären. Denn dies ist bekanntlich ohnehin ausgeschlossen. So wie in dem Fall einer Splittergruppe von evangelikalen Fundamentalisten, die sich auch nicht auf Religionsfreiheit berufen kann, wenn sie die Prügelstrafe für geboten hält, die darin übrigens die volle Solidarität der „politisch Inkorrekten“ bekam. Also gilt dies folgerichtig auch für medizinisch nicht notwendige chirurgische Eingriffe ohne Zustimmung des Betroffenen.
    Es müsste darüber nachgedacht werden, ob es generell unzulässig sein sollte, von Geburt an einer   Religionsgemeinschaft anzugehören und stattdessen erst ein im religionsmündigen Alter selbst erklärter Eintritt und Bekenntnisakt die  Mitgliedschaft konstituiert. Die Praxis der Säuglingstaufe wäre davon gar nicht mal berührt. Es gibt christliche Kirchen wie die Methodisten und die anthroposophische Christengemeinschaft, bei denen zwar die Taufe an Säuglingen geübt wird, aber dadurch noch keine Mitgliedschaft zustande kommt.
    Da die Beschneidung aber eine irreversible körperliche Prägung ist, handelt es sich hierbei viel mehr noch als bei der christlichen Taufe um eine Festlegung auf Lebenszeit. Insofern ist es längst überfällig, darüber zu sprechen, ob es zulässig ist, so sehr in die Persönlichkeit eines Kindes einzugreifen.  Noch ganz abgesehen vom Aspekt der religiösen Festlegung müsste auch ohne Tabu über die Möglichkeit psychischer Traumatisierung durch einen solchen Eingriff gesprochen werden: http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/psychologische-aspekte-der-beschneidung/beschneidung-und-psychischer-schaden.html Eine solche Traumatisierung könnte unbewusst für eine stärkere Bindung an die Religion der Väter sorgen. Es hängt ganz offensichtlich mit der Beschneidung zusammen, dass im Judentum und Islam die Zughörigkeit vielmehr als im Christentum als allein aufgrund der Herkunft und lebenslang gegeben gesehen wird, sowohl von ihren Vertretern selbst als auch von der Gesellschaft, die ohne sich selbst und die Betroffenen zu fragen, jeden Nachkommen eines Juden oder Muslimen wieder als solchen identifiziert und damit überwiegend unbewusst eine entsprechende Ghettobildung fördert. Daher greift es viel zu kurz, wenn jetzt argumentiert wird, das Kind hätte, wenn es einmal erwachsen geworden ist immer noch die Möglichkeit seine Religion zu verlassen und werde auch durch die Beschneidung nicht daran gehindert. Man sollte die psychologische Wirksamkeit eines so einschneidenden Zeichens wie der Beschneidung nicht unterschätzen. Es ist eben kein Zufall, dass nach wie vor viele Menschen sich allein aufgrund der Herkunft auch selbst definitiv als Juden oder Muslime bezeichnen, auch wenn sie Atheisten sind.
     Außerdem muss man sich klarmachen, dass ein „Austritt“ aus dem Judentum oder dem Islam bisher faktisch nur möglich ist, wenn man offiziell einer anderen Religion beitritt. Sonst bleibt man sowohl in der Statistik als auch im Ansehen der Öffentlichkeit ein Jude bzw. Moslem. Eine Mitgliedschaft in einer Gemeinde ist dafür nicht erforderlich. Bezüglich des Christentums verhält es sich eben genau umgekehrt, dass man für die Statistik nur dann ein Christ ist, wenn man auch einer bekannten Kirche angehört.
   Daher ist der beste Weg die Offenheit der Gesellschaft zu schützen, ohne diese Offenheit dabei aufzuheben, derjenige die Kinder vor der Weltanschauung ihrer Eltern und gegebenenfalls deren physischen Konsequenzen zu schützen. Denn Erwachsene müssen in einer offenen Gesellschaft die Möglichkeit haben ihre Anschauungen, auch wenn es sich um geschlossene Systeme handelt, die als solche nicht freiheitlich sind, zu vertreten und zu propagieren, solange keine handfesten Bestrebungen vorhanden sind anderen die eigenen Anschauungen und Lebenskonzepte aufzuzwingen. Gerade die Kinder bedürfen nun aber eines besonderen Schutzes vor weltanschaulicher Vereinnahmung, da sie noch nicht die Möglichkeit haben zu wählen. Es müsste ihnen aber so einfach wie möglich sein, trotz des elterlichen Erziehungsrechtes selbst zu entscheiden, ob sie dem Weg ihrer Eltern folgen oder einen anderen gehen wollen.

*Exkurs: Ich habe den Terminus der offenen Gesellschaft gebraucht und davon gesprochen, dass sie durch eine zunächst so intolerante Maßnahme geschützt wird. Dies ist natürlich zunächst mal ein Widerspruch. Dieser beruht aber in dem grundsätzlichen Dilemma, dass die Freiheit des einen aufhört, wo die des anderen sonst massiver beeinträchtig wäre. Ich kann zeigen, dass mein Konzept, aus dem heraus ich das Beschneidungsverbot begrüße, der die größtmögliche Offenheit gewährleistet: Nach meinem Verständnis ist eine Gesellschaft nur offen, wenn sie ihren Mitgliedern die Möglichkeit lässt jede Anschauung zu vertreten und sich auch offen dazu zu bekennen, auch wenn es sich um sehr geschlossene Denksysteme handelt. Nur handfeste Bestrebungen die eigene Überzeugung anderen aufzuzwingen müssen unterbunden werden. Nun gibt es aber besonders in Deutschland die Tendenz, aus einer Haltung den Anfängen wehren zu müssen, Feinde der offenen Gesellschaft auszumachen und diese nur aufgrund der Gesinnung nicht nur diskursiv, sondern auch mit rechtlichen oder  gar rechtswidrigen Zwangsmitteln zu bekämpfen. Dies zeigt sich erstens in der Existenz einer Verfassungsschutzbehörde und staatlich geförderter Aufklärung über verfassungsfeindliche Umtriebe, was in westlichen Demokratien sonst nicht üblich ist, zweitens in der öffentlich geförderten Hysterie gegen religiöse Sondergruppen (siehe meinen Artikel Die Inquisition der Gegenwart und ihre Doppelmoral), drittens im „Kampf gegen rechts“, wie er vom linken Rand heraus vorgeblich im Interesse von Freiheit und Demokratie allgemein geführt wird (besonders auf die Spitze getrieben von Sabine Schiffer mit ihrem Instiut für Medienverantworutng)und viertens in dem Kampf der rechtspopulistischen und neokonservativen Kreise gegen alle, die aus ihrer Sicht Feinde der offenen Gesellschaft sind. Das ist besonders auffällig, weil diese Leute sich oft direkt auf Karl Poppers Theorie der offenen Gesellschaft berufen (ob berechtigt oder nicht, ist eine andere Frage.). So gibt es eine Plattform die sich Freunde der offenen Gesellschaft nennt und sich anscheinend dem Kampf gegen alle, die nicht so denken wie sie verschrieben hat. Dort steht wie auch bei PI und Achse des Guten alles unter dem allgemeinen  Mantra der heutigen rechtspopulistischen Bewegung: „Israel gut, Islam böse“. Es fällt bei dieser Bewegung auf, dass sie in der Auswahl der Feinde der offenen Gesellschaft ähnlich selektiv sind wie ihre Kontrahenten. Sie sehen das, was sie für offene Gesellschaft halten, durch den Islam und den Marxismus (und alles was sie dafür halten) bedroht, aber nie etwa durch den Katholizismus oder die jüdische Orthodoxie, obwohl es sich hierbei um ebenso geschlossene Systeme handelt, die, wenn sie die Macht dazu hatten, kurzen Prozess mit ihren Gegnern machten. In besonders perfider und dafür ehrlichster Form vertritt diese Anschauung ein gewisser Manfred Kleine-Hartlage, der die offene Gesellschaft praktisch durch die emanzipatorische und universalistische Moderne als solche, also ihre eigentliche Grundlage, bedroht sieht. Man sieht also, dass solche Konzepte von offener Gesellschaft das genaue Gegenteil einer solchen sind. Unter der Herrschaft solcher „Freunde der offenen Gesellschaft“ wäre kein abweichender Gedanke möglich. Erlaubt wäre es nur, das Bekenntnis zur offenen Gesellschaft tautologisch als Mantra vor sich her zu tragen. Es ist also offensichtlich, dass es problematisch ist, bestimmte Gruppen von vornherein zu Feinden der offenen Gesellschaft zu erklären, weil dieses Konzept sich selbst zu einer totalitären Ideologie entwickeln würde. Die Lösung kann also nur in der größtmöglichen Transparenz der Religionen und Ideologien liegen, so dass verhindert wird, dass eine Gruppierung ihre Anschauung sich denen aufdrängt, die sich nicht von sich aus zu ihr hingezogen fühlen.

1 Kommentar:

  1. Auferstehung

    1. Jeder, der den Erkenntnisprozess der Auferstehung noch nicht durchlaufen hat, ist religiös, unabhängig von "Glaube" (Cargo-Kult) oder "Unglaube" (Ignoranz).
    2. Alle religiösen Menschen sind wahnsinnig.
    3. Der Wahnsinn ist in der Regel umso größer, je höher die "gesellschaftliche Position"; insbesondere Politiker und so genannte "Geistliche" sind komplett unzurechnungsfähig.

    http://www.juengstes-gericht.net

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